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Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Barcelona am 15. und 16. März 2002 (Auszug)
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Westliche Balkan-Region
57. Die westliche Balkan-Region bleibt für Stabilität und Sicherheit in Europa von entscheidender Bedeutung. Der Europäische Rat bekräftigt sein im März 2000 in Feira bekundetes Engagement.
Serbien und Montenegro
58. Der Europäische Rat begrüßt die am 14. März in Belgrad zwischen der politischen Führung Serbiens und der Montenegros erzielte Einigung über den Grundsatz einer gemeinsamen Verfassungsregelung für Serbien und Montenegro. Er bekundet seine Anerkennung für die diesbezügliche Vermittlungsarbeit des Generalsekretärs/Hohen Vertreters Javier Solana. Er betrachtet diese Einigung über die Konsolidierung einer staatlichen Union als einen entscheidenden Schritt bei der Verwirklichung der europäischen Perspektive von Serbien und Montenegro und als einen wichtigen Beitrag zur Stabilität in der Region.
59. Der Europäische Rat nimmt den Willen beider Seiten zur Kenntnis, einen gemeinsamen Binnenmarkt einschließlich einer gemeinsamen Zoll- und Handelspolitik zu schaffen. Die EU hofft, dass beide Republiken in vollem Umfang zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen. Die EU ist bereit, die entsprechenden Bemühungen im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses mitzutragen. Die EU wird weiterhin Beratung und Unterstützung gewähren und die Fortschritte regelmäßig beobachten. Die Union erwartet auch, dass beide Republiken zusammenarbeiten werden, um das Funktionieren der gemeinsamen Institutionen zu gewährleisten.
60. Die Union wird ihre Wirtschaftshilfe im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses im Einklang mit ihrer derzeitigen Konditionalitätspolitik fortsetzen. Die Union wird bei der Bestimmung der Höhe und der Empfänger der Hilfe in vollem Umfang die Fortschritte berücksichtigen, die in jeder Republik erzielt worden sind; hierzu gehört auch der Beitrag, den jede Republik zum effizienten Funktionieren des gemeinsamen Staates und zur Erreichung europäischer Standards leistet.
Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien
61. Der Europäische Rat verweist auf die zentrale Rolle der Europäischen Union in dem Prozess der Stabilisierung, der Aussöhnung und des Wiederaufbaus in der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien. In diesem Zusammenhang bekundet der Europäische Rat die Bereitschaft der Europäischen Union, im Anschluss an Wahlen in der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien und auf Ersuchen ihrer Regierung Verantwortung für eine Operation zu übernehmen, die an den derzeitigen NATO-Einsatz in der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien anschließt, wobei sie davon ausgeht, dass die Dauervereinbarungen für die EU-NATO-Zusammenarbeit („Berlin plus“) bis dahin erzielt sind. Zu diesem Zweck ersucht der Europäische Rat die zuständigen politischen und militärischen Ratsgremien, im Benehmen mit der NATO unverzüglich die Optionen auszuarbeiten, die es der Europäischen Union ermöglichen, die notwendigen Beschlüsse zu fassen.
62. Der Europäische Rat betont die Bedeutung der Erzielung von Dauervereinbarungen zwischen der Europäischen Union und der NATO zum frühest möglichen Zeitpunkt. Zu diesem Zweck ersucht er auch den Vorsitz sowie den Hohen Vertreter, dass sie entsprechende Kontakte auf höchster Ebene aufnehmen, um ein positives Ergebnis sicherzustellen.





