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Resolution 1371 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Mazedonien vom 26. September 2001
Der Sicherheitsrat,
unter Hinweis auf seine Resolutionen 1244 (1999) vom 10. Juni 1999 und 1345 (2001) vom 21. März 2001 sowie auf die Erklärungen seines Präsidenten vom 7. März 2001 (S/PRST/2001/7), 16. März 2001 (S/PRST/2001/8) und 13. August 2001 (S/PRST/2001/20),
mit Genugtuung über die Maßnahmen, die die Regierung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien ergriffen hat, um innerhalb ihrer Grenzen eine multiethnische Gesellschaft zu konsolidieren, und mit dem Ausdruck ihrer vollen Unterstützung für den Fortgang dieses Prozesses,
in dieser Hinsicht die am 13. August 2001 in Skopje erfolgte Unterzeichnung des Rahmenabkommens durch den Präsidenten der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und die Führer der vier politischen Parteien begrüßend,
unter Begrüßung der internationalen Anstrengungen, namentlich der von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, der Europäischen Union und der Nordatlantikvertrags-Organisation in Zusammenarbeit mit der Regierung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und anderen Staaten unternommenen Anstrengungen, die Eskalation der ethnischen Spannungen in dem Gebiet zu verhindern und die vollinhaltliche Durchführung des Rahmenabkommens zu erleichtern, was zum Frieden und zur Stabilität in der Region beiträgt,
erfreut über den Brief des Ständigen Beauftragten der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien an den Präsidenten des Sicherheitsrats vom 21. September 2001 (S/2001/897),
1. bekräftigt erneut sein Eintreten für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der ehemaligen Republik Mazedonien und der anderen Staaten der Region;
2. fordert die vollinhaltliche Durchführung der Resolution 1345 (2001);
3. unterstützt die vollinhaltliche und rechtzeitige Durchführung des Rahmenabkommens, lehnt die Anwendung von Gewalt zur Verfolgung politischer Ziel ab und betont, dass nur friedliche politische Lösungen eine stabile und demokratische Zukunft für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien sicherstellen können;
4. begrüßt die Anstrengungen der Europäischen Union und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, zur Durchführung des Rahmenabkommens beizutragen, insbesondere durch die Anwesenheit internationaler Beobachter;
5. befürwortet die Anstrengungen der Mitgliedstaaten und der zuständigen internationalen Organisationen, die Durchführung des Rahmenabkommens zu unterstützen, und unterstützt in dieser Hinsicht nachdrücklich die Einrichtung einer multinationalen Sicherheitspräsenz in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien auf Ersuchen ihrer Regierung, um zur Sicherheit der Beobachter beizutragen, und bittet die Regierung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, den Rat unterrichtet zu halten;
6. verlangt, dass alle Beteiligten die Sicherheit des internationalen Personals in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien gewährleisten;
7. begrüßt die Anstrengungen der Übergangsverwaltungsmission der Vereinten Nationen in Kosovo und der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR), die Resolution 1244 (1999) vollinhaltlich durchzuführen, insbesondere durch die weitere Verstärkung ihrer Anstrengungen, nicht autorisierte Grenzübertritte und illegale grenzüberschreitende Waffenlieferungen in der Region zu verhüten, in Kosovo (Bundesrepublik Jugoslawien) illegale Waffen zu beschlagnahmen und den Rat unterrichtet zu halten;
8. beschließt, mit der Angelegenheit befasst zu bleiben.





