Online Exklusiv

Debatte über militärische Ethik (I) & (II)

29.06.2009

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Die beiden israelischen Autoren Asa Kasher und Amos Yadlin antworten auf den Beitrag „Völkerrecht im asymmetrischen Krieg. Oder: Wie bekämpft man Terroristen und schützt Zivilisten“ von Avishai Margalit und Michael Walzer, der in der Juli/August-Ausgabe der IP erschienen ist. Im Anschluss nehmen Margalit und Walzer Stellung zu Kasher und Yadlins Erwiderung.

Debatte über militärische Ethik (I)

Wir danken Avishai Margalit und Michael Walzer für ihre Auseinandersetzung mit einigen Aspekten unseres Grundsatzpapiers zu Fragen militärischer Ethik. Allerdings schreiben sie uns in ihrem Artikel Ansichten zu, die nicht unsere sind; die Normen hingegen, die Walzer und Margalit als verbindlich vorschlagen, halten wir für falsch und gefährlich.

Zunächst einmal haben Walzer und Margalit in ihrer Analyse unseren Artikel „Military Ethics and Fighting Terrorism: An Israeli Perspective“ (Journal of Military Ethics, April 2005) nicht berücksichtigt, der unseren Ansatz zur Gänze ausführt. Es verwundert daher nicht, dass einige Missverständnisse entstanden sind. Wir möchten sie hier in der gegebenen Kürze richtigstellen.

Es ist falsch, uns die Ansicht zuzuschreiben, dass in einem gerechten Krieg „die Sicherheit ‚unserer‘ Soldaten Vorrang vor der Sicherheit ‚ihrer‘ Zivilisten“ besäße. Im Gegenteil haben wir großen Wert auf Folgendes gelegt: Wenn ein Staat effektiv Kontrolle über ein Territorium ausübt, so ist er für die Sicherheit der Bewohner dieses Territoriums verantwortlich – gleich, ob es sich um eigene Staatsbürger handelt oder nicht. Margalits und Walzers Szenarien, in denen sie jeweils verschiedene Umstände nach der Eroberung eines israelischen Kibbuz durch die Hisbollah durchspielen, sind vollkommen untauglich. Unseren Richtlinien zufolge würden all diese Szenarien polizeiliche Aktionen erfordern, in denen selbstverständlich keinerlei Kollateralschäden für die Zivilbevölkerung in Kauf genommen werden dürfen.

Ist eine Armee in einem Territorium, das nicht ihrer Kontrolle untersteht, mit einer Bevölkerung konfrontiert, in der sich Kombattanten unter Zivilisten mischen, so folgen wir den Richtlinien, die Walzer in seinem Buch „Just and Unjust Wars“ dargelegt hat: Das so genannte Prinzip der Doppelwirkung gilt,1 solange die Akteure versuchen, die Schäden für die Zivilbevölkerung zu begrenzen und dabei auch Kosten für sich selbst in Kauf nehmen. In unserer Operation „Gegossenes Blei“ haben wir die größten Anstrengungen unternommen, Kollateralschäden zu vermeiden oder zu minimieren: So wurden Flugblätter mit Warnungen abgeworfen und mehr als 15 000 Anrufe getätigt, um diejenigen zu warnen, die in unmittelbarer Nachbarschaft von Terroristen wohnen; außerdem gaben unsere Soldaten Warnschüsse ab – diese Bemühungen sind beispiellos. Nach unserem Verständnis des Prinzips der Doppelwirkung bestehen die angesprochenen „Kosten“ nicht darin, das Leben eines Soldaten bewusst in Gefahr zu bringen.

Margalit und Walzer schaffen das Prinzip der Doppelwirkung faktisch ab, wenn sie verlangen, dass ein Staat jeden Nichtkombattanten so schützen muss, als handle es sich um einen Bürger des eigenen Staates. Da Kollateralschäden bei der Lösung innerstaatlicher Probleme niemals akzeptabel sind, wären sie folglich in gar keinem Fall gerechtfertigt. Als Richtlinie wäre diese Annahme hoch gefährlich, denn sie würde nur den Terroristen Vorschub leisten und Vorteile verschaffen. Sie wäre außerdem falsch, denn Staaten haben nun einmal die Aufgabe, das Leben, die Freiheit und das Wohlergehen ihrer Bürger und eines jeden anderen, der sich in dem von diesem Staat kontrollierten Territorium befindet, zu schützen und zu verteidigen.

Zudem führen demokratische Staaten militärische Operationen auf den Grundlagen des Gerechten Krieges und des Völkerrechts sowie auf der Grundlage demokratischer Prinzipien durch. Die Beschreibung eines Soldaten als „Bürger in Uniform“ ist keineswegs irgendeiner Sentimentalität geschuldet, sondern von grundsätzlicher und konstitutioneller Bedeutung. Das Prinzip des „Staatsbürgers in Uniform“ gibt es darüber hinaus auch in Deutschland und Großbritannien.

Die israelische Regierung schuldet einem Wehrdienst leistenden Soldaten einen ausreichenden Grund, warum er sein Leben in einer Militäroperation riskieren soll. Haben wir nachhaltige Versuche unternommen, Kollateralschäden zu vermeiden oder auf ein Minimum zu beschränken und befindet sich ein Kombattant noch immer in unmittelbarer Umgebung, so gibt es keinerlei Gründe für diesen Staat, das Leben seines Soldaten zu gefährden – vorausgesetzt, dieses Territorium befindet sich nicht unter seiner Kontrolle. Margalits und Walzers Forderung, der Soldat „müsse sein Leben riskieren, „um das Ausmaß und die Schäden des Krieges zu begrenzen“, entbehrt jeglicher Grundlage.

Die Pflicht eines Soldaten der israelischen Armee ist es, seinen Staat und dessen Bürger zu verteidigen – gegen alle Feinde, auch gegen Terroristen, die diese beständig attackieren. Die Richtlinie des „Selfless Service“ der US-amerikanischen Idee bedeutet, dass der Soldat „das Wohlergehen des Staates, der Armee und der Untergebenen vor das eigene stellt“.

Eine Bemerkung noch zum Schluss. Der Artikel von Walzer und Margalit wurde vor kurzem in einer hebräischen Übersetzung auch in Israel veröffentlicht. Interessanterweise wird in dieser hebräischen Version etwas verlangt, das in der englischen Fassung fehlt: nämlich dass ein Kombattant, solange er sich in einer Militäroperation befindet, sich stärker in Gefahr bringen müsse als ein Nichtkombattant. Das würde bedeuten: Panzer und Helikopter dürften bei der Bekämpfung von Terroristen nicht eingesetzt werden. Und das bedeutet nichts weniger, als dem Terrorismus Vorschub zu leisten, vor allem, wenn Terroristen die Unterscheidung zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten selbst und absichtlich verwischen.

ASA KASHER ist Laura Schwarz-Kipp-Professor Emeritus of Professional Ethics and Philosophy of Practice an der  Tel Aviv University.

Generalleutnant AMOS YADLIN ist Chef des militärischen Geheimdiensts Israels.

 

Debatte über militärische Ethik (II)

Die Antwort von Avishai Margalit und Michael Walzer auf die vorstehende Erwiderung.

Wir möchten Amos Yadlins und Asa Kashers Einwänden in drei Punkten widersprechen: Erstens ist die Prämisse einer „effektiven Kontrolle“, die Yadlin und Kasher ihren Argumenten zugrunde legen, völlig unbrauchbar. Eine angreifende Armee hat keine effektive Kontrolle über das Territorium, das sie angreift. Hätten sie diese, wäre kein Angriff notwendig. In unserem Szenario eines Überfalls der Hisbollah auf den Kibbuz Manara hätte die Hisbollah eine effektive Kontrolle über dieses Territorium gewonnen. Es wäre natürlich noch unter israelischer Souveränität, aber vom militärischen oder moralischen Gesichtspunkt aus betrachtet hätte dies keinerlei Bedeutung. Wenn Yadlin und Kasher davon ausgehen, dass die Soldaten, die Manara befreien, auch Risiken auf sich nehmen müssten, um das Risiko für Zivilisten zu verringern, dann gilt dies für jede militärische Operation (in jeder Kampfzone).

Davon gehen sie aber nicht aus. Deshalb wollen wir uns mit ihrem zweiten Argument befassen, nämlich dass die Soldaten in den meisten Kampfzonen nicht versuchen müssten, die Schäden für die Zivilbevölkerung möglichst gering zu halten und dabei selbst ihr Leben in Gefahr zu bringen. Sie müssten nur die Zivilisten warnen und sie dazu auffordern, das Kampfgebiet zu verlassen. Dieses Problem ist Amerikanern aus dem Vietnam-Krieg wohl bekannt. Damals versuchten sie, so genannte „free fire zones“ zu schaffen, indem sie Zivilisten zum Verlassen des Gebiets aufforderten. Dennoch verlassen einige Zivilisten diese Gebiete trotz mehrfacher Aufforderung nicht – weil sie alt und krank sind, für kranke und alte Angehörige sorgen wollen oder müssen, weil sie Angst haben, dass ihre Häuser zerstört und ihr Besitz -gestohlen werden könnten oder weil es keinen Fluchtort für sie gibt.

Wenn eine Armee sich dazu verpflichtet, die Schäden für die Zivilbevölkerung gering zu halten, selbst wenn das Risiken für die eigenen Soldaten einschließt, dann reicht es nicht, per Telefonanruf zu warnen, selbst, wenn man sehr viele Anrufe machen müsste.

Was sonst sollte eine Armee tun? Nun, zuerst müsste sie herausfinden, ob die Zivilisten wirklich die Kampfzone verlassen haben, und schon die Bewältigung dieser Aufgabe würde sie gefährden. In der Tat spiegelt Kashers Unterscheidung zwischen „Kosten“, die der Soldat zu tragen hat, und „Gefahren“, die er auf sich nehmen müsste, in keiner Weise die Realitäten in einer Kampfzone wider oder das, was Soldaten tun.

Natürlich haben Soldaten die hehre Aufgabe, ihren Staat zu verteidigen und Militäroperationen erfolgreich abzuschließen. Aber in diesen Operationen müssen Soldaten sehr viele kleinere moralische Entscheidungen als diese treffen. Wir bestehen schlicht darauf, dass diese Entscheidungen notwendigen Beschränkungen unterliegen. Sie müssen den Respekt für das Leben Unbeteiligter widerspiegeln – ungeachtet der politischen Hintergründe und Identität dieser Person und auch, wenn sie nicht „effektiv unserer Kontrolle unterstehen“. Welche Risiken wir jemandem zumuten und welche Risiken wir uns entscheiden einzugehen, unterliegt immer unserer Kontrolle. Soldaten brauchen keine Philosophen, um sich an diese Tatsache zu erinnern.

Unser dritter Punkt: Wir erkennen an, dass jeder Staat – und vor allem demokratische Staaten – eine besondere Verpflichtung zum Schutz des Lebens ihrer Bürger haben. Deshalb können sie die Entscheidung treffen, zu diesem Zweck das Leben ihrer Soldaten zu riskieren, wie dies während der Geiselbefreiungsaktion in Entebbe geschehen ist, ohne sich dazu zu verpflichten, dasselbe auch für die Bürger anderer Staaten zu tun. Doch während einer militärischen Offensive, in der sie das Leben von Zivilisten gefährden, ist es vom moralischen Standpunkt aus völlig irrelevant, welche Staatsangehörigkeit diese Zivilisten besitzen. Soldaten müssen ihr „Bestes“ tun, um diese Zivilisten zu schützen, und dieses „Beste“ bedeutet zuweilen, dass sie „Kosten“ für sich selbst in Kauf nehmen müssen.

Würde dies Terroristen nicht dazu ermutigen, Zivilisten als Schutzschilde zu missbrauchen? Ganz offensichtlich würden Zivilisten nicht als Schutzschilde dienen (können), wenn es nicht so etwas wie eine Immunität für Nichtkombattanten gäbe. Doch wenn Soldaten versuchen, diese Immunität zu schützen und Mittel zum Schutz dieser Zivilisten zu finden, setzen sie damit noch nicht den Kampf gegen Terroristen aufs Spiel. Sie agieren in einer Kampfzone. Die Risiken, die sie auf sich nehmen müssen und sollten, müssen in der Strategie und Taktik in solchen Zonen berücksichtigt werden. Dass dem so ist, ist eine Angelegenheit der Moral, hat aber auch Signalwirkung. Es zeigt der Welt, wer die Terroristen sind und wer jene sind, die sie bekämpfen.


Prof. AVISHAI MARGALIT ist Philosoph und Nahost-Experte. Er lehrt am „Institute for Advanced Studies“ in Princeton.

Prof. MICHAEL WALZER ist Emeritus am „Institute for Advanced Studies“ in Princeton und einer der führenden Experten für Kriegsrechtsfragen.

 

 

1 Innerhalb einer ethischen Theorie, die einige Handlungen absolut verbietet, kann das Dilemma auftreten, dass dieses Verbot eine Handlung nicht zulässt, die in einer bestimmten Situation sehr gute und wünschenswerte Konsequenzen hätte.
Anhand des Beispiels der Tötung eines Aggressors im Akt der Selbstverteidigung wurde diese Frage zuerst im 13. Jahrhundert von Thomas von Aquin diskutiert. Es kann vorkommen, so Thomas, dass man in Notwehr einen Aggressor tötet. Dies kann erlaubt sein, denn die mit dieser Handlung verknüpfte (moralisch gute) Absicht ist die Rettung des eigenen Lebens. Die Tötung des Angreifers ist ebenso eine Wirkung der Handlung wie die Rettung des eigenen Lebens. Wenn die Tötung keine unverhältnismäßige Gewaltanwendung in Bezug auf die Schwere des Angriffs war, dann ist der Tod des Angreifers vom Selbstverteidiger zwar in Kauf genommen worden, aber trotz des absolut geltenden Tötungsverbots kein Grund, die Selbstverteidigung als moralisch falsch erscheinen zu lassen.

 


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